Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Eine Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom ISPP schriftlich bestätigt wurde.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
  3. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden die Zulassungsbedingungen zu erfüllen und zu der in der Weiter­bildung/Fortbildung angesprochenen Teilnehmenden­gruppe zu gehören.
  4. Änderungen betreffend Wahl und Anzahl der Dozierenden bleiben dem ISPP vorbehalten.
  5. Muss eine Weiterbildung/Fortbildung kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das ISPP nicht vergütet.
  6. Für nicht besuchte Weiterbildungstage/Fortbildungstage werden die Kosten nicht zurückerstattet.
  7. Bei Abmeldungen gilt:
    – Kurze Weiterbildungen/Fortbildungen (bis und mit 9 Tage): Bis zu 6 Wochen vor Beginn der Weiter­bildung/Fortbildung werden CHF 100.– in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet.
    – Längere Weiterbildungen/Fortbildungen (ab 10 Tagen): Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall geschuldet. Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiterbildungseinheit sind seitens der Teilnehmenden 50 % der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten der Weiterbildung/Fortbildung.
  8. Bei längeren Weiterbildungen/Fortbildungen (ab 10 Tagen) kann die Teilnahme nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist.
  9. Die Durchführung einer Weiterbildung/Fortbildung ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das ISPP behält sich vor, eine Weiterbildung/Fortbildung aufgrund von zu tiefen Teilnehmerzahlen abzusagen. Sollte eine Weiterbildung/Fortbildung nicht zustande kommen, wird das ISPP eine Alternative anbieten. Sollte dies auch nicht möglich sein, wird der einbezahlte Betrag den Teilnehmenden zurückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das ISPP nicht vergütet.
  10. Die Teilnehmenden anerkennen, dass das ISPP für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt mit Ausnahme bei Nachweis grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz.
  11. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das ISPP empfiehlt den Abschluss einer Annullationskosten­versicherung (z. B. www.elvia.ch). Bei einer Weiter­bildung/Fortbildung sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung, bei mehrjährigen Weiterbildungen/Fortbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden.
  12. Die Weiterbildungsunterlagen/Fortbildungsunterlagen und -medien dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Für jede weitere Verwendung muss der Urhebende angefragt werden.
  13. Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden ­Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln.

Zürich, Oktober 2020

Haben Sie einen Notfall?

 

Bitte kontaktieren Sie einen Notfallpsychiater über das Ärztefon: 0800 33 66 55. Erreichbar von Montag 8.00 bis Freitag 18.00 Uhr.

An Wochenenden (Freitag, 18.00 bis Montag 8.00 Uhr) und allgemeinen Feiertagen wenden Sie sich bitte direkt an die Notfallpsychiatrie des Unversitäts Spital Zürich: Telefon Tel. 044 255 11 11
24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im Jahr telefonisch erreichbar.

Notfalldienst: Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Zürich: Telefon 043 499 26 26 Notfallpsychiatrischer Dienst für Kinder und Jugendliche im ganzen Kanton Zürich.

Wir informieren unsere Klientinnen und Klienten über unsere Abwesenheiten und entsprechenden praxisinternen Vertretungen.

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